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BGH, 19.06.1952 - 3 StR 177/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- RG, 12.03.1919 - V 1219/18
Zur Auslegung des § 259 StGB. (Mitwirken zum Absatz).
Auszug aus BGH, 19.06.1952 - 3 StR 177/52
In welchem Zeitpunkt der Absatztätigkeit der Helfer mitwirkt, ist gleichgültig (vgl. RGSt 53, 212). - BGH, 15.11.1951 - 3 StR 793/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.06.1952 - 3 StR 177/52
Massgebend ist vielmehr der Zeitpunkt, in dem der Verurteilte aus der Haft entlassen wird (vgl. RGSt 74, 55 sowie Urteil des erkennenden Senats von15. November 1951 - 3 StR 793/51). - RG, 02.02.1940 - 4 D 663/39
1. Der ausländische Inhaber eines rechtlich unselbständigen inländischen …
Auszug aus BGH, 19.06.1952 - 3 StR 177/52
Massgebend ist vielmehr der Zeitpunkt, in dem der Verurteilte aus der Haft entlassen wird (vgl. RGSt 74, 55 sowie Urteil des erkennenden Senats von15. November 1951 - 3 StR 793/51). - RG, 24.05.1907 - V 1025/06
Zum Begriffe des "Mitwirkens zum Absatze" im Sinne des § 259 St.G.B.'s.
Auszug aus BGH, 19.06.1952 - 3 StR 177/52
Denn die Unterstützung des Erwerbers der gestohlenen Sachen lediglich bei deren Erlangung fällt nicht unter den Begriff des Mitwirkens beim Absatz; sie kann nur als Beihilfe zur Hehlerei des Erwerbers bestraft werden (RGSt 40, 199; 58, 262). - RG, 08.07.1924 - I 309/24
1. Begründet der Umstand, daß ein Sachverständiger Angestellter der durch die …
Auszug aus BGH, 19.06.1952 - 3 StR 177/52
Denn die Unterstützung des Erwerbers der gestohlenen Sachen lediglich bei deren Erlangung fällt nicht unter den Begriff des Mitwirkens beim Absatz; sie kann nur als Beihilfe zur Hehlerei des Erwerbers bestraft werden (RGSt 40, 199; 58, 262).